Offener Brief „Weltklasse trifft auf Realität“
Sehr geehrter Herr VG-Bürgermeister Jung, –
als Bürger der Ortsgemeinde Hennweiler (Neubürger ab Juni 2018), schreiben wir Ihnen diesen Brief, aus Überzeugung, offen, ehrlich und dem Versuch nicht zu bewerten, das überlassen wir dem/den Leser/n.
Nach über 45 Jahren einer beruflichen Tätigkeit im Druckgewerbe, in Positionen mit Personalverantwortung, im stressigen Rhein-Main-Gebiet, haben wir im Kirner Land seit 2018 einen Alters-Ruhesitz gefunden.
Seit dem Jahre 2020 wurden unsere Aufmerksamkeit auf Ereignisse in unserem Heimat-ort und Verbandsgemeindegebiet gelenkt, – wie sie uns vorher unvorstellbar erschienen.
Hier zunächst einige persönliche Erfahrungen mit Ihrer VG-Verwaltung: Ende 2023 eine tel. Anfrage an Ihren Büroleiter betr. Transparenzgesetz von Rheinland-Pfalz und den Aufwand an Steuergelder für die unsoziale und menschenverachtende fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters der OG Hennweiler, konnte nicht per E-Mail, sondern nur per Einwurf oder die Post eingereicht werden? (Digitalisierung?) Einige Tage später, auf dem Weihnachtsmarkt in Hennweiler, wurden mir diese Anfragen von einem „Freund“ des Ortsbürgermeisters in aller Öffentlichkeit „um die Ohren geschlagen“, dass mir die Freude am schönen Weihnachtsmarkt schlagartig verging. Die Kostenanfrage wurde lapidar und ohne Zahlen abgetan, mein Hinweis auf die Verletzung des Dienstgeheimnisses ebenso.
Im November 2023 während einer Offenlage des 1. Bebauungsplanes „In den Hähnen III“ bekamen wir vom stellvertr. Bauamtsleiter auf eine Nachfrage in seinem Büro die Antwort: „Landwirte dürfen überall hinbauen“, – ohne jede Differenzierung! – Für den 2. Bebauungsplan lief die Offenlage am 31. Mai 2024 ab. Wegen Urlaub hat für uns, den verschlossenen Umschlag mit Einwänden, eine Bekannte beim Bauamt abgegeben und eine Eingangsbestätigung erbeten. Die wurde vom stellvertr. Bauamtsleiter auf der 1. Seite des Schreibens erteilt und unserer Bekannten offen und ohne Umschlag mitgegeben!? (Verletzung Dienstgeheimnis, siehe oben) – Auf eine Mailanfrage Mitte 2024, welcher B.-plan gültig ist, – der mit Stand 2/24 oder der damals im Internet vorliegende mit Änderungen, – wurde per Mail die Fachauskunft erteilt, dass an dem vorliegenden B-Plan lediglich das Datum geändert ist. – Geändert war allerdings der wichtigste Teil eines B-Planes, nämlich der Geltungsbereich!
Der gleiche Mitarbeiter ist auch mit dem Ortsbürgermeister von Hennweiler, als Protokollführer der Gemeinderatssitzung am 13.12.2023, für eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ (Verleumdung § 187 StGB) verantwortlich. – Im Januar 2025 unsere schriftliche Nachfrage, ob das Gutachten und das Anwaltsschreiben zum B-Plan „In den Hähnen III“ ebenfalls als Einwände für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes akzeptiert werden, – mit der Bitte um Beantwortung möglichst bis 6.2.2025 – (TOP in der VG-Ratssitzung). Die Mailantwort kam lange nach der VG-Ratssitzung: „… dass i.d.R. die eingegangenen Schreiben in die Abwägung mit einfließen. Da aber in diesem Fall der Entwurf des Bebauungsplanes erneut ausgelegt werden muss, müssten Sie erneut eine Stellungnahme dazu abgeben.“ – Die Antwort hatte mit der Anfrage nichts zu tun! (Laut E-mail ist in Ihrer Verwaltung offenbar üblich, alle diesbezüglichen Anfragen und Informationen an die Privat-E-mail-Adresse des Ortsbürgermeisters weiterzugeben!?) – Diese Abläufe sollten Sie mal überprüfen.
Ihr Klimaschutzmanager hatte bei einem persönlichen Besuch in der Verwaltung, im Herbst 2023 als wichtige Aufgabe vor, einen Kriterienkatalog für die ev. Verwirklichung von PV-Freiflächenanlagen zentral für das Kirner Land zu erstellen, nachdem die ersten Bürgermeister schon von 36 ha großen Anlagen und weiteren zur Verfügung stehenden großen Flächen in unserer herrlichen Kulturlandschaft, einer Art „Goldgräber-Rausch“ verfallen waren und teilweise immer noch sind. Bei einer Abschlussveranstaltung im Jahr 2024 im Sitzungssaal der VG, vor 4 interessierten Zuhörern, hat der Klimaschutzmanager auf die Frage nach dem Kriterienkatalog sinngemäß geäußert, dass der „im Kopf existiert“, allerdings noch nicht zu Papier gebracht ist, – was grundsätzlich vergebene Mühe und Manpower gekostet hätte und absolut unnötig ist, – weil solche informativen, aber zeitraubenden Ausarbeitungen kostenfrei von der TH Bingen oder Umweltverbänden zur Verfügung gestellt werden. Die schriftliche Anfrage betr. seiner persönlichen Teilnahme an einer „Öffentlichen“ Informations-Veranstaltung in Hennweiler, von Bürgern für Bürger wurde negativ beschieden, ev. aus Zeitgründen, wg. der sehr zeitraubenden Überlegungen für den Kriterienkatalog betr. PV-Solarparks im Kirner Land und einer Info, dass eine Einwohnerversammlung in Hennweiler nicht beabsichtigt ist. – Dafür das Angebot dringende Nachfragen von Bürgern zu sammeln und schriftlich einzureichen. Unsere Anfragen Mitte 2024 nach dem Sachstand der Planungen von beabsichtigten PV-Solarparks in Hennweiler hat er an den Ortsbürgermeister weiter gereicht, der sie beantwortet hat, allerdings nicht nur unzureichend, sondern auch falsch.
Das „Negativ-Erlebnis“ 2024 waren die Rechtfertigungsveranstaltungen im Kirner Land für die Begründung des Grundlagenbescheides „Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasserbeiträge“. In unserer „alten Heimat“ konnten wir uns auf Bescheide jeglicher Art verlassen und vertrauensvoll Abbuchungsgenehmigungen erteilen. Das ist hier nicht mehr gegeben. Die Auftritte der zwei Hauptverantwortlichen war gelinde ausgedrückt, die Bankrotterklärung für einen Verwaltungsakt und der Ausdruck von Hilflosigkeit, – allerdings von zwei „Master off Desaster“ mit Überheblichkeit und Arroganz vorgetragen, – die mitunter peinlich war. – Zum Glück war eine qualifizierte Mitarbeiterin anwesend. Der Werkleiter agierte mit Projektionen an die Leinwand, unter anderen mit 2 großen „luftleeren“ Kreisen, der eine sollte die Einnahmen und der andere die Ausgaben darstellen. – Ohne betriebswirtschaftliche*) Ergebnisse der Vorjahre vorlegen zu können. – Diese „nicht vorhandenen Ergebnisse“ waren Grundlage der Kalkulation für das Jahr 2024, – also „ins Blaue“, wie sehr viele Betroffene an ihren deftigen, unverantwortlichen und falschen Erhöhungen, – die bei einigen Menschen Existenzängste hervorriefen, – feststellen mussten.
Das „Zuckerbrot“ der Abende, nach der „Peitsche“ waren die 30%, die eigentlich noch im November 2024 hätten überwiesen werden müssen, – können großzügigerweise ev. entfallen – und Sie als VG-Bürgermeister zeigten sich nach allen Seiten offen, richtigerweise auch für eine komplett neue Satzung. – Eine ähnliche Veranstaltung in der freien Wirtschaft, hätte u. E. dazu geführt, nach dem 1. Auftritt alle weiteren Veranstaltungen abzusagen und beiden Verantwortlichen hätte eine Freistellung bis zum Ablauf ihrer Kündigungsfrist gedroht. – Die von der „BI Limbachtal“ vorgeschlagenen Berechnungsgrundlagen, Vereinfachungen und ihre Transparenz waren vorbildlich ausgearbeitet, nachvollziehbar und schlüssig, was sich in den Gesprächen am Ende jeder Infoveranstaltung zeigte. Wir haben in zwei der Veranstaltungen keinen der oben erwähnten Darsteller gesehen. Die Unterlagen hatte die Verwaltung unseres Wissens im Frühjahr 2023 zur Prüfung, – könnte zu komplex für die Verantwortlichen gewesen sein. *) Betriebswirtschaft ist nicht die Werkskantine
Fakten zum Lobgesang auf Ihre persönliche Bilanz und Einschätzung der Verwaltungsarbeit im Kirner Land – und als Kontrast dazu unsere persönlichen Erfahrungen:
Von Ihnen bekamen wir im Dezember 2023, kurz vor Weihnachten, ein Schreiben ohne Datum, in dem Sie „Rechtliche Schritte“ angedroht haben, auf Grund einer „unwahren Tatsachenbehauptung“ (Verleumdung § 187 StGB) einer Mitarbeiterin, – die Sie mir, offenbar ungeprüft – unterstellt haben (Üble Nachrede § 186 StGB). Sie wurden 2019 in Ihr Amt gewählt, auch mit der Wahlkampfwerbung „Thomas Jung – neuer Schwung“ und dem Versprechen einer Parteilosigkeit, was u. E. bei vielen Wählern der ausschlaggebende Punkt für Ihre Wahl war. – (Gerade z.Zt. wird mit Recht über Wahlbetrug berichtet) – Die Bilanz Ihrer Vorreiterrolle im Kirner Land hält sich „in bescheidenen“ Grenzen. Stichworte: Erhalt Kirner Krankenhaus, Rettungswache, Schandfleck Bahnhof Kirn, Wertstoffhof, Tierheim (keine Haftung für Vollständigkeit). Das Förderprogramm der Landesregierung KIPKI, das allen Gemeinden Fördergelder, je Einwohner 40,- €, für die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen aus 60 unterschiedlichen Angeboten, kostenlos zur Verfügung stellte, – zentral abzuwickeln über die VG, war ev. zu kompliziert und Ihre Idee, – vermutlich mit der Zustimmung der zwei „Urgesteine“ und „Alphatiere“ der SPD – dem Verbandsgemeinderat schmackhaft gemacht, – ein Hinterhofgebäude zu sanieren und mit einer PV-Anlage auszustatten – und „schwubbs“ war der komplette Förderbetrag von ca. 700-800.000 € verplant.
Wahrscheinlich auch, um den ohnehin einfachen Antragsweg für die VG-Verwaltung noch einfacher zu machen. In Nachbar-VG’s wurden unter anderen Klimaschutzmaßnahmen, im Interesse der Gemeinden und ihrer Bürger, z.B. Balkonkraftwerke bezuschusst. – Geht doch! – Ihr Radwege-Konzept für das Kirner Land, erstellt für 50.000 €, wie man hören und lesen konnte, – überflüssig wie „ein Kropf“! – Ist es „schubladisiert“? – Die Kreisverwaltung hat Ähnliches für den gesamten Landkreis Bad Kreuznach auf den Weg gebracht (Doppel-Planung!) – Vom Ergebnis der Landkreisplanung profitierend, mit 5-10 „Fahrrad-Enthusiasten“ aus dem Kirner Land an einen Tisch gesetzt, hätten Sie produktive und in die Praxis umzusetzende, „kostengünstige“ Vorschläge erhalten. – Auf Vorschläge aus Ihrem Konzept z. B. Felssprengungen an der Bahnstrecke Kirn – Kirn-Sulzbach und Alternativroute für Kellenbach – Hennweiler, – abseits der Straße – auf einer Strecke die der Verfasser des Konzeptes offenbar „mit dem Finger auf der Landkarte“ abgefahren ist, hätten Sie verzichten können. Was machen die Überlegungen für den sinnvollen neuen Radweg Simmertal – Gemünden, mit der andauernden Unfallgefährdung der Radfahrer, auf der als Radweg gekennzeichneten Strecke?
Wenn Sie die Arbeit der Verwaltung als „Weltklasse“ betonen, schließen Sie die Ihrige vermutlich mit ein. Als Weltklasseleistung im „Negativen“ kann man sicherlich Ihre Bilanz der letzten Jahre, was die Verwaltungskosten angehen, von 5,4 Millionen auf ca. 8 Millionen Steigerung zählen, – das sind gewaltige ca. 50%! – Respekt, das muss man erst mal hinkriegen! – Wenn ich mich recht erinnere, wurde Ihren Mitarbeitern kurz nach Ihrem Amtsantritt von Ihnen eine Lohn- und Gehaltserhöhung „aufgezwungen“, -weitere Aufmerksamkeiten wie z.B. höhenverstellbare Schreibtische für jede(n) – ob er/sie möchte oder nicht. – Motivation und naheliegend „erkaufen“ von Loyalität kann in den weiteren Jahren Ihrer Dienstzeit richtig teuer werden, auch weil die im Schreiben erwähnten, sicherlich gut dotierten Kräfte, in die Bevorteilung inkludiert sind. – Für wen werden die Kosten höher? – Für die verantwortlichen und handelnden Personen, die zur sparsamen Haushaltsführung verpflichtet sind doch eher nicht. – Nun denn, es steht ein nächstes Förderprogramm der Landesregierung vor der Tür! – Wir trauen Ihnen auch den persönlichen Ehrgeiz zu, die so hart verhandelte und von allen gelobte „Hochzeitsprämie“ Ihres Vorgängers, – der Fusion zwischen Stadt und Landkreis, – mit dem Sinn Personal- und Verwaltungskosten einzusparen – „auf den Kopf zu hauen“! – Sie sind auf dem besten Weg: 11% Steigerung der Mitarbeiterzahl! – Es gibt Nachbar-VG’s wo es gelungen ist Verwaltungskosten einzusparen, sozial verträglich Personal abzubauen und leerwerdende Amtsstuben zu vermieten. – Weil die Erwähnung in unserem Brief auf Ihren Vorgänger kam, – Wir haben ihn nur etwas länger als ein Jahr erlebt und eine Beurteilung seiner Dienstjahre steht uns nicht zu. Unsere Erkenntnisse aus dieser kurzen Zeit sind allerdings, dass er „angepackt“, Ideen entwickelt, tatkräftig für das Kirner Land und seiner Bürger
umgesetzt hat – und er hat Presse und auch politisch Andersdenkenden Respekt gezollt. Dann kamen Sie: „Thomas Jung – neuer Schwung“, der Parteilose! – Wir, – auch die Unterstützer und Befürworter der Initiative „GfH“ – Gemeinsam für Hennweiler – sind unisono der Überzeugung, – das ist eine Hypothese unsererseits, – damit sind wir nicht allein, – dass viele Probleme in Kirner Land-Gemeinden in den Jahren Ihrer Amtszeit mit „ihm“ gar nicht erst entstanden wären. Er hätte die dezentrale und Größenwahns-großen Planungen der einzelnen Gemeinden, im Sinne der Profiteure betr. PV-Solarparks in den Gemeinden nicht „hochkochen“ lassen und unsere Kulturlandschaft „Kraft seines Amtes“ geschützt. – Die folgenschweren Auswirkungen Ihrer Rolle, – lediglich als „Begleiter des Geschehens“ in den Ortsgemeinden, – siehe Königsau, wo Sie in der Presse eine legitime demokratische Entscheidung als „moralisch verwerflich“ bezeichneten, sagt vieles über Ihr Demokratieverständnis aus. Die Einstellung Ihrerseits, – zur im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit (Siehe im Internet unter heylive.de Suchfunktion „Presse am Pranger“, im Blog „Kirner Land Nachrichten“ ebenso im „Öffentlichen“) – ist eines VG-Bürgermeisters und CDU-Mitglieds nicht würdig – und entspricht vor Allem nicht den Werten unserer „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Es wurde ausreichend über Schwarzerden, Henau, Hennweiler und die Folgen der oft politischen und persönlichen Dramen veröffentlicht. – Hochstetten-Dhaun, – der BISHERIGE Gipfel der Umwelt-Verschandelung im Kirner Land, – unter der Maxime „nicht lange die Bürger informieren, – einen Projektierer suchen, der es mit sich machen lässt, – und wo kämen wir denn hin, wenn es dafür Einwohnerversammlungen geben müsste. – Geplant, genehmigt, gebaut und sich in der Presse dafür loben lassen, dass auch mal „etwas schneller gehen kann“!
– Dies alles unter Ihrer „Führungsrolle“. – Vielleicht werden sich die Grundstückseigentümer und Projektierer, unter dem Deckmantel des Erneuerbaren Energie-Gesetzes, noch wundern müssen, wenn die Einnahmen nicht so sprudeln wie ihnen vorgegaukelt wird, unabhängig von den Rückbaukosten in 25-30 Jahren oder länger, wenn niemand mehr für den Rückbau verantwortlich ist. Bereits heute ist Fakt, dass die bisherigen deutschlandweiten Investitionen in Erneuerbare Energien wesentlich höher sind, als es der Bedarf erfordert und mit Abschaltungen der Anlagen, – auch der privaten und sinnvollen Solaranlagen, in den Sonnen- und Windmonaten zu rechnen ist. – Die Grundlasterzeugung der Kohlekraftwerke müssen von den Verbrauchern „abgenommen“ und „teuer bezahlt“ werden, da der günstige Wind- und Solarstrompreis sich an den teuersten Stromproduktionen orientieren muss! – Ja geht’s noch? – Unsere Nachbarländer lachen sich „ins Fäustchen“, sie bekommen unsere Überproduktionen nicht nur kostenlos geliefert, sondern wie bereits allein im Juli 2023 (Frankreich und Belgien) dafür 700 Millionen Euro bezahlt, eine aus der Sicht unseres spendablen Deutschlands = Verlust – Gewinn-Situation! – Dieser kurze Exkurs als Info für die Dringlichkeit von Solarparks und Windräder im Kirner Land. – Und wenn dann noch selbsternannte „Besserwisser“ und Selbstdarsteller, – mittlerweile wortgewaltige Führungskräfte in einer der vorgenannten Ortsgemeinden veröffentlichen, dass die Einkünfte aus Solarparks für die Gemeinden „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“ bedeuten, dann müssen auch Sie sich als Bürgermeister der VG fragen lassen:
WARUM DENN DANN PV-SOLARPARKS und WINDRÄDER in unserer Kulturlandschaft Kirner Land und im Naturpark? – Geht es denn wirklich nur noch ums GELD? – JA! – Für WEN? – muss die Frage sein? Ein Blick auf unsere Heimatgemeinde sei erlaubt: Die oben angeführte Behauptung betr. der Amtsführung Ihres Vorgängers dürfen wir ausweiten: „Im Lebe nett“ hätten wir im ehemals beschaulichen Hennweiler die Spaltung der Ortsgemeinde, wg. dem geplanten „Traktordeal“, den Vergeltungsschlag und die skandalöse Kündigung des „Verhinderers“. – Weiterhin, dass eine Bürgerin jahrelang um ihr Recht streiten muss, weil die Gemeinde die Verantwortung für das „Absaufen“ ihres Grundstücks nicht übernehmen will (Anwaltskosten der Gemeinde zahlt der Steuerzahler). – Betr. voreilig geplanter PV-Solarparks, – dem überstürzt und nicht zu Ende gedachten Ruhe-forst, zwischen 2 Freizeitplätzen und dem Sportplatz gelegen und dem heftig
umstrittenen und fragwürdigen Bebauungsplan „In den Hähnen III“, – hätten wir alles nicht, – wenn Ihr Vorgänger noch im Amt wäre! – Dem offenbar mit dem komplexen Thema „Bauen im Außenbereich“ überforderte stellvertr. Bauamtsleiter (Quereinsteiger) und Mitverantwortliche für den mittlerweile 5. B-Plan des Projektes „Wohnbau in Verbindung mit Landwirtschaft“ (Gewerbegebiet In den Hähnen III) scheinen auch die §§ 34, 35, 36 des deutschlandweit geltenden Baugesetzbuches fremd zu sein. Der Ablauf der bisherigen Bauleitplanung erscheint vielen Betrachtern unter dem Motto zu laufen: Legal? – Illegal? – „Scheißegal!“, und wird von unserem neutralen Gutachter aus Bayern als „TOHUWABOHU in Hennweiler“ bezeichnet. Der Mitarbeiter hätte sinnvollere Arbeitszeit damit verbringen können, beispielsweise im Bauamt Bad Kreuznach nachzufragen: Ob, – wann und von wem die Lagerhalle genehmigt wurde? – Mit Ihrem Vorgänger, – der sich auch in Hennweiler fördernd, lenkend und tlw. „bremsend“ für das Gemeinwohl eingesetzt hat, – wären die angeführten „Orts“-gemachten Probleme nicht bis zum Gemeinderat, den Bauämtern und Gerichten vorgedrungen und im Vorfeld ausgeräumt worden. – Die umstrittene Lagerhalle für Gefahrgut, im geplanten Gewerbegebiet, angrenzend an Wohnbebauung, mit dem bisherigen Schwarzbau wäre nicht existent und kein Thema!
Sie als VG-Bürgermeister und Interessenvertreter aller Bürger, verantwortlich für die Verwaltung, könnten (müssten) Empathie zeigen und bei einer Ihnen bekannten Familie in unserem Heimatort nachfragen, wie ihre rechtlich und menschlich nicht vorstellbaren Erfahrungen mit der örtlichen Gemeindespitze, eines neuen Gemeinderatsmitglieds und auch Ihrer Verwaltung sind. Bei einer an Long-Covid erkrankten Frau den Bauplatz unrechtmäßig zurückfordern, die Gleichbehandlung außer Acht lassen, um dem Begünstigten ein Schnäppchen an Lage und Preis zu ermöglichen. (Mehr als ein „Gschmäckle“!) – Auch das hätte Ihr Vorgänger nicht zugelassen! Wie Sie erkennen, einige Tatbestände um Kommunalaufsicht, Dienstaufsichtsbehörde und die Polizei einzuschalten! Mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden waren möglich und sind es noch, aber an wen? – An den Vorgesetzten, der sich selbst angreifbar macht?
Ein Vorschlag zur Optimierung der Verwaltung und als imagebildende Maßnahme gegenüber Ihren Wählern und der Bürgerschaft: Nehmen Sie Geld aus dem zu erwartenden Fördertopf der Landesregierung, beauftragen Sie einen Verwaltungs-fachmann – allerdings empfehlungsweise aus einem Nachbar-Bundesland, – geben ihm ausreichend Zeit und lassen Sie die so hochgelobte Verwaltung auf Effektivität und Effizienz überprüfen. Es würden Ihnen voraussichtlich Ergebnisse aufgezeigt und mittelfristig Einsparungen ermöglicht, die Sie mit, – schon öffentlich erhobenen Vorwürfen – fehlender Verwaltungs- und Personalführungskompetenz – vermutlich nicht abschätzen können.
Es ist gut, dass Sie sich öffentlich oder in Briefen vor Ihre Mitarbeiter/innen stellen und auch, wenn es angebracht ist, ihre Arbeitsweise loben. Für die überwiegende Anzahl Ihrer Mitarbeiter trifft das sicherlich zu. Lob und Anerkennung, ausufernd in Eigenlob und Lobhudelei wird der tatsächlichen Sachlage nicht gerecht. Bei den geschilderten wahren Vorgängen und Begegnungen mit Mitarbeiter/innen Ihrer Verwaltung gehen wir von Zufall und persönlichem Pech aus, – alle für Sie nachprüfbar. Wenn man als Bürger allerdings den Eindruck gewinnt, dass die Selbstüberschätzung groß, fachliche Auskünfte mangelhaft und falsch im Sinne einer Verwaltung, – mit dem ureigenen Ziel die Interessen aller Bürger zu vertreten, – so eklatant zu Tage treten und auch der Eindruck entsteht, dass die Überzeugung überwiegt: „Wir sind die Träger der Verwaltung“! – Ja, – nach unseren persönlichen Erfahrungen: „Träger“ geht’s nicht, – könnten Sie als Verantwortlicher und 1. Bürger der Verbandsgemeinde Kirner Land ein wenig Demut und Einsicht an den Tag legen.
Mit freundlichen Grüßen aus Hennweiler
Dieter Kissel, Gisela Kissel
Hochstetten-Dhaun
Die Redaktion hatte die Gelegenheit, sich vor Ort ein umfassendes Bild von der aktuellen Situation zu machen. Der Ortsbürgermeister hat in dieser Zeit eine bemerkenswerte Leistung erbracht und erfolgreich für die Interessen der Ortsgemeinde verhandelt. Es ist entscheidend, dass man klare Entscheidungen trifft und dadurch nach „oben“ signalisiert, dass man handlungsfähig ist. Dies ist ein grundlegendes Element effektiver kommunaler Arbeit. Wenn keine solchen Maßnahmen ergriffen werden, können die übergeordneten Verwaltungsebenen stets argumentieren, dass die Ortsgemeinde nicht handele und damit unsere Hände gebunden seien.
Derjenige, der die Rolle des Ortsbürgermeisters übernimmt, muss zudem bereit sein, das Risiko einzugehen, neue Initiativen voranzutreiben. Das Land hat an dieser Stelle ein Symbol geschaffen, von dem viele andere Ortsgemeinden in unserer Region profitieren und lernen könnten. Gleichzeitig würde dies die übergeordneten Verwaltungsebenen dazu anregen, proaktiver zu handeln. Leider passiert dies in vielen Fällen nicht, da zahlreiche Kommunalpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter häufig einknicken und nach „oben“ buckeln.
Die prekäre Finanzsituation vieler kommunaler Haushalte ist nicht zu übersehen. Die Bundesregierung sowie die Landesregierung auferlegen den Kommunen mittlerweile ideologisch motivierte Projekte, die vielfach von den Bürgermeistern und Landräten euphorisch gefeiert werden. Die heimische Presselandschaft spielt hierbei ebenfalls eine Rolle, indem sie träumerisch von der Pflanzung von Bäumen mitten in Solarfeldern und von der Einrichtung von Ruhezonen für überhitzte Wanderwege träumt.
Zugleich entstehen durch solch verfehlte Priorisierungen Nebenkriegsschauplätze, in denen schriftlich und mündlich diskutiert wird, warum der eine Bürgermeister eventuell nicht bei einer „Scheckübergabe" des anderen anwesend war, obwohl diese Veranstaltung in derselben Verbandsgemeinde stattfand.
Die Infrastruktur unserer Region leidet jedoch enorm unter diesen Missständen, und trotz mancher positiver Lichtblicke ist sie insgesamt weit zurückgeblieben. Die Ortsbürgermeister und Gemeinderäte dürfen sich nicht darüber wundern, wenn sie weiterhin obrigkeitshörig agieren und den Landesentwicklungsplan Nummer 5 in der nächsten Legislaturperiode des Landtags einstimmig verabschieden – ganz so, wie es bei allen vorangegangenen Landesentwicklungsplänen der Fall war. Es gibt tatsächlich Alternativen; man muss nur bereit sein, Gespräche darüber zu führen und neue Ansätze in Betracht zu ziehen.
Zusätzlich werden in naher Zukunft weitere Positionen für Ortsbürgermeister frei werden, da sich die politische Lage zunehmend als ungemütlich erweisen könnte. Das Streben nach äußerer Wertschätzung durch inszenierte Auftritte funktioniert jedoch nicht ohne eine gewisse Rückgratstärke. Es ist weitaus einfacher, schnell Selfies zu schießen und Personen zu untergraben, die den Mut haben, neue Wege zu erkunden.
Bad Kreuznach
Am Donnerstagabend, den 17. April 2025, eskalierte ein gefährlicher Vorfall im Bad Kreuznacher Kurgebiet und führte zu einem beispiellosen Einsatz von Polizei und Rettungskräften.
Gegen 21:50 Uhr meldeten Anrufer der Polizei, dass sich im Oranienpark zwei Gruppen in einer Auseinandersetzung befanden, aus der Schüsse zu hören waren. Die Situation wurde schnell als gefährlich eingestuft.
Sofort nach Eingang der Meldung wurde ein großer Polizeieinsatz eingeleitet. Die ersten Einsatzkräfte fanden an Ort und Stelle einen leicht verletzten Mann vor, der vor Ort medizinisch versorgt wurde. Erste Ermittlungen legen nahe, dass während der Auseinandersetzung eine Schreckschusspistole eingesetzt wurde. Die Frage, ob auch scharfe Waffen oder andere gefährliche Gegenstände zum Einsatz kamen, wird momentan von den Ermittlungsbehörden geprüft.
Die Polizei handelte schnell und setzte umfangreiche Fahndungsmaßnahmen in Gang. Zahlreiche Beamte aus verschiedenen Einheiten waren im Einsatz, während ein Polizeihubschrauber aus der Luft nach potenziellen Verdächtigen suchte. Dieser war über der Bad Kreuznacher Innenstadt und in umliegenden Stadtteilen kreisend aktiv. Trotz der drastischen Situation gab die Polizei bekannt, dass zu keinem Zeitpunkt eine unmittelbare Gefahr für die Bürger bestand, was jedoch die wachsende Besorgnis unter der Bevölkerung nicht mindern konnte.
Dieser Vorfall erregte auch in sozialen Medien viel Aufmerksamkeit. Nutzer berichteten von den heftigen Einsatzmaßnahmen, berichteten über die Sichtung von roten und blauen Lichtern der Einsatzfahrzeuge, die in der Salinenstraße auf standen. Der Polizeihubschrauber wurde von zahlreichen Bürgern über den Stadtteilen Kuhberg, Winzenheim und Bretzenheim gesichtet – viele äusserten ihre Besorgnis in den sozialen Netzwerken und suchten nach Informationen über das Geschehen.
Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort, um die genauen Umstände und den Einsatz möglicher weiterer gefährlicher Objekte oder Waffen aufzuklären. Sie fordert die Bevölkerung nachdrücklich auf, relevante Hinweise zu diesem Vorfall zu melden, um das Geschehen aufzuklären und den Verantwortlichen auf die Spur zu kommen. Solche Vorfälle sind nicht hinnehmbar und müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden.
Eine Fahrradtour dreier Personen endete am Sonntagabend mit mehreren Strafanzeigen.
Zwischen Odenbach und Meisenheim waren ein 64-Jähriger und seine 56-jährige Begleitung auf ihren Fahrrädern unterwegs, als sich plötzlich ein Velomobil von hinten schnell näherte und mit lautem Trillerpfeifen Aufmerksamkeit erregte.
Da die beiden Radfahrer nicht sofort reagierten und den Weg kurzzeitig blockierten, zeigte der Fahrer des dreirädrigen Liegefahrrads ihnen im Vorbeifahren den Mittelfinger. Die 56-jährige Radfahrerin ließ sich nicht lange bitten und erwiderte die Geste prompt mit einer Beleidigung.
Wenige hundert Meter später musste das Velomobil aufgrund einer Panne am Rand des Radweges anhalten. Der 58-Jährige Fahrer stellte sich provokant auf die Fahrbahn, als die heranfahrenden Radfahrer näherkamen. Beim Versuch, der Provokation auszuweichen, stieß die Radfahrerin gegen den Liegengebliebenen, welcher sie daraufhin von ihrem Fahrrad schubste. Die 56-Jährige fiel zu Boden und verletzte sich leicht an der Hand.
Im Anschluss verständigte der 58-jährige Velomobilfahrer die Polizei und meldete eine mutmaßliche Sachbeschädigung seines Liegerades. Diese Behauptung konnte jedoch von den Einsatzkräften vor Ort nicht bestätigt werden. Stattdessen wurden Strafanzeigen wegen Beleidigung, Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr gegen den Velomobilfahrer aufgenommen. Auch die 56-jährige Radfahrerin muss mit einer Strafanzeige wegen Beleidigung rechnen.
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